Richtlinien
- Beim Kauf eines der verfügbaren Stundenpakete wird Ihnen die Bestätigung und Rechnung per E-Mail zugeschickt.
- Wir bitten Sie innerhalb von 14 Tagen den Rechnungsbetrag zu begleichen.
- Unter dem Link: https://scheduler.es-childminding.eu/ können Sie die genauen Zeiten angeben, zu denen Ihr Kind beim Childminding angemeldet werden soll. Loggen Sie sich mit der Library-ID Ihres Kindes ein. Das Passwort ist zunächst die E-Mail-Adresse mit der Sie das Stundenpaket erworben haben. Bitte ändern Sie Ihr Passwort nach der ersten Anmeldung umgehend ab.
- Das Scheduler-Konto wird erst nach dem Zahlungseingang aktiviert (bei der Erstanmeldung). Gerne können Sie auch einen Überweisungsbeleg an info@es-childminding.eu schicken, damit wir vorab das Konto freischalten.
- Wir bitten Sie die Zeiten Ihres Kindes bis zum Sonntag der Vorwoche im Scheduler einzugeben. Spätestens jedoch 24 Stunden davor.
- Bei der Ankunft in der Kinderbetreuung werden Schüler-/innen eingecheckt und bei der Abholung ausgecheckt.
- Besucht Ihr Kind das Childminding, und ist nicht im Scheduler angemeldet, wird eine Extrastunde für den Tag vom Kontingent abgebucht.
- Sollte Ihr Kind im Scheduler angemeldet sein, aber nicht zum Childminding erscheinen, werden die Stunden trotzdem vom Kontingent abgebucht.
- Ist kein Stundenpaket vorhanden, und Ihr Kind soll das Childminding besuchen, werden € 8,00 (netto) pro Stunde berechnet. Sollte dies wiederholt vorkommen, werden € 14,00 (netto) pro Stunde berechnet.
- Sollte Ihr Kind aus dringenden Gründen nicht an der Kinderbetreuung teilnehmen können, informieren Sie uns bitte mit einer 24-stündigen Vorankündigung, indem Sie eine Mail an info@es-childminding.eu schicken.
- Es kann nur ein Stundenpaket pro Kind erworben werden. Mehrere Kinder können nicht vom selben Kontingent abgebucht werden.
- Bitte stellen Sie sicher, dass Sie beim Kauf eines Stundenpakets alle erforderlichen Informationen angeben, da dies zur Identifizierung Ihres Kindes erforderlich ist.
- Für Rechnungen die nicht innerhalb der 14-Tägigen Frist beglichen werden, wird eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00 erhoben.
- Die Betreuungsstunde nach 17 Uhr wird mit 2 zusätzlichen Stunden verrechnet.
Teilnahme:
- An der Kinderbetreuung (Childminding) und den Nachmittagsaktivitäten der Europäischen Schule RheinMain können Kinder teilnehmen, welche an der Schule eingeschrieben sind.
- An den Feriencamps dürfen auch externe Kinder teilnehmen.
- Teilnehmen können lediglich Kinder, deren Alter den Altersvorgaben der jeweiligen Aktivitäten oder Camps entsprechen.
- Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Teilnahmeplätze sowie die Mindesteilnehmerzahl ist für jede Nachmittagsaktivität oder jedes Feriencamp individuell mit den Kursleitern festgelegt. Sollte die festgelegt Mindestgrenze unterschritten werden, kann die jeweilige Aktivität oder das jeweilige Camp aus organisatorischen Gründen leider nicht stattfinden.
- Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungseingänge.
- Die ES Childminding kann die Aufnahme eines Kindes in der Betreuung, in den Aktivitäten oder bei einem Feriencamp verweigern, wenn die verfügbaren Kapazitäten bereits durch bestehende Anmeldungen erschöpft sind oder das Verhalten des Kindes mehrfach als unangebracht eingeschätzt worden ist.
- Während Schul- sowie Ferienzeit gilt für das allgemeine Childminding eine Abbuchung von plus 2 Stunden, bei einer Anwesenheit von 5 oder weniger Kindern.
Kosten und Zahlungsweise:
- Die Anmeldung ist verbindlich. Der zu zahlende Betrag muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung überwiesen werden.
- Die Erziehungsberechtigten des Kindes verpflichten sich zur Zahlung der Beträge als Gesamtschuldner. Die Erziehungsberechtigten bevollmächtigen sich gegenseitig zur Entgegennahme aller Erklärungen, die aufgrund dieses Vertrages an sie ergehen.
- Die jeweiligen Aktivitäten oder Feriencamps können auf Anforderung des Gesundheitsamtes oder aus anderen zwingenden Gründen geschlossen werden. Ist die Schließung von der Leitung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, wird das anteilige Entgelt für die ausgefallenen Aktivitäten/Feriencamps rückerstattet; in allen anderen Fällen scheidet eine Rückerstattung aus. Im Falle des Ausfalls der Termine einer Aktivität, die als AG deklariert ist, wird ein Nachholtermin durchgeführt; eine Rückerstattung scheidet auch hier aus.
- Wenn ein Kind die ESRM verlässt, werden 10% der Reststunden eines für das Childminding erworbenen Stundenpaketes erstattet.
Sobald ein Kind die Klassenstufe S2 der ESRM erreicht, verfallen die verbleibenden Stunden. Eine Rückerstattung gemäß Punkt 4 ist ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen.
Gesundheitliche Anforderungen:
- Um an einer Aktivität oder einem Feriencamp teilnehmen zu können, muss das Kind frei von ansteckenden Krankheiten und Ausschlägen oder ähnlichem sein. Des Weiteren muss das Kind den allgemeinen gesundheitlichen Anforderungen der Freizeitgestaltung gewachsen sein.
- Bei Erkrankung durch eine gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichte Krankheit, ist die ES Childminding umgehend zu informieren.
- Aktuelle Erkrankungen und / oder Allergien des Kindes sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente, müssen angegeben werden. Bei falschen oder fehlenden Angaben kann die ES Childminding die Verantwortung für das Kind teilweise oder ganz ablehnen. Sind diese Angaben nicht erfüllt, so wird das Kind auf Kosten und Verantwortung der Erziehungsberechtigten nach Hause geschickt.
- Die Betreuer des Childminding, der Nachmittagsaktivitäten und der Feriencamps verabreichen keine Medikamente an Kinder.
Fehlverhalten:
- Wird durch einen Teilnehmer das Wohlergehen Anderer gefährdet, den Betreuern/Leitern ihre Aufsicht unmöglich gemacht und/oder verstößt der Teilnehmer wiederholt grob gegen die Anordnung derer, so muss der Teilnehmer von den Erziehungsberechtigten umgehend abgeholt werden. Des Weiteren tragen die Erziehungsberechtigten alle aus den Verstößen ihrer Kinder resultierenden Folgekosten.
- Auch in der Betreuung, den Nachmittagsaktivitäten sowie den Feriencamps gelten die festgelegten Schulregeln. Bei regelwidrigen Verhalten behält sich die ES Childminding einen Ausschluss vom Childminding, den Aktivitäten oder den Feriencamps vor. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, wobei Textform genügt.
Rücktritt der Teilnahme:
AG
- Ein Rücktritt von der verbindlichen Anmeldung einer AG („Nachmittagsaktivität“) ist bis 1 Woche vor Beginn ohne Angabe von Gründen möglich.
- Wenn der Rücktritt von der verbindlichen Anmeldung kürzer als 1 Woche vor Beginn der AG („Nachmittagsaktivität“) kommuniziert wird, muss der volle Betrag gezahlt werden. Eine Rückerstattung ist nach Ablauf dieser Frist nicht möglich.
Ferien-Camps
- Ein Rücktritt von der verbindlichen Anmeldung eines Ferien-Camps ist bis 2 Wochen vor Beginn ohne Angabe von Gründen möglich.
- Wenn der Rücktritt von der verbindlichen Anmeldung kürzer als 2 Wochen vor Beginn des Ferien-Camps kommuniziert wird, muss der volle Betrag gezahlt werden. Eine Rückerstattung ist nach Ablauf dieser Frist nicht möglich. Ausnahme: Sollte die Nicht-Teilnahme über die gesamte Woche spätestens 24 Stunden vor Beginn des Ferien-Camps mit einer Krankmeldung entschuldigt werden, gewähren wir eine Rückerstattung von 50%.
- Die Rückerstattung ist nur vor Beginn des jeweiligen Feriencamps möglich. Wenn das Kind während des Feriencamps erkrankt, muss der vollständige Camp-Betrag für die entsprechende Woche von den Erziehungsberechtigten getragen werden.
Events
- Ein Rücktritt von der verbindlichen Anmeldung eines Events ist bis 48 Stunden vor Beginn ohne Angabe von Gründen möglich.
- Wenn der Rücktritt von der verbindlichen Anmeldung kürzer als 48 Stunden vor Beginn des Events kommuniziert wird, muss der volle Betrag gezahlt werden. Eine Rückerstattung ist nach Ablauf dieser Frist nicht möglich.
Datenschutz:
- Die Erziehungsberechtigten sind mit der Speicherung der maschinell verarbeiteten, persönlichen Daten zum Zweck der Betreuung des Kindes einverstanden.
- Die Erziehungsberechtigten erlauben dem ES Childminding Bildmaterial mit ihren Kindern für die Internetseite und Broschüren zu verwenden.
Nebenabreden:
- Nebenabreden und Änderungen des Vertrages und der Childminding/Nachmittagsaktivitäten/Camp Bedingungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform, wobei Mailkommunikation dieses Kriterium erfüllt. Diese Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben werden.
Verstöße der AGB:
- Verstöße gegen die Ordnung und Disziplin oder Nichtbeachten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Teilnehmers und können zum Ausschluss von der Teilnahme am Childminding, an den Nachmittagsaktivitäten oder der Feriencamps führen. In einem solchen Fall ist eine Erstattung anteiliger Beträge ausgeschlossen.
Versicherungsschutz:
- Die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass ihr Kind unter Aufsicht von Betreuungspersonal an Veranstaltungen außerhalb der Einrichtung teilnehmen darf.
- Von den Teilnehmern des Childminding, der Nachmittagsaktivitäten oder der Feriencamps verursachte Schäden jeglicher Art gehen zu Lasten des Teilnehmers bzw. seiner Erziehungsberechtigten.
- Die ES Childminding bzw. die Schule übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände. Die Benutzung von elektronischen Medien (Handy, MP3-Player etc.) während des Childminding, der Nachmittagsaktivitäten oder der Feriencamps ist nicht gestattet.
Salvatorische Klausel:
Mit der Anmeldung durch den Erziehungsberechtigten werden diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ anerkannt. Sollte eine Bedingung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr gelten, so bleiben die anderen davon unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Schulbusservice:
1. Anbieter und Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“, gelten für sämtliche Verträge über die Buchung und Nutzung des von der ES Childminding GmbH angebotenen Schulbusservices.
Anbieter und Vertragspartner der Eltern beziehungsweise der buchenden Person ist:
ES Childminding GmbH
Theodor-Heuss-Straße 65
61118 Bad Vilbelnachfolgend „ES Childminding“ genannt.
Die tatsächliche Beförderung wird im Auftrag von ES Childminding durch folgenden Subunternehmer durchgeführt:
Schlosser Reisen GmbH
Robert-Bosch-Straße 1
61191 Rosbach v. d. Höhenachfolgend „Schlosser Reisen“ oder „Beförderungsunternehmen“ genannt.
- Kunde im Sinne dieser AGB ist die volljährige Person, die den Schulbusplatz für ein Kind bucht. Das zur Beförderung angemeldete Kind wird nachfolgend als „Kind“ oder „Fahrgast“ bezeichnet.
- Der Beförderungsvertrag kommt ausschließlich zwischen ES Childminding und dem Kunden zustande. Zwischen dem Kunden und Schlosser Reisen wird durch die Buchung grundsätzlich kein eigenständiger Vertrag geschlossen.
- Abweichende Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn ES Childminding ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Leistung von ES Childminding und Einsatz von Schlosser Reisen
- ES Childminding bietet den Schulbusservice gegenüber dem Kunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an.
ES Childminding übernimmt insbesondere:
a. die Bereitstellung des Buchungssystems,
b. die Erfassung und Verwaltung der Buchungen,
c. die Kommunikation mit den Eltern,
d. die Verwaltung der Teilnehmerlisten,
e. die Koordination von Routen, Haltestellen und Fahrtagen,
f. die Zahlungsabwicklung sowie
g. die Beauftragung und Koordination des Beförderungsunternehmens.- Zur Durchführung der tatsächlichen Beförderung setzt ES Childminding die Schlosser Reisen GmbH als Subunternehmer ein.
Schlosser Reisen übernimmt in eigener betrieblicher Verantwortung insbesondere:
a. die Bereitstellung geeigneter, zugelassener und verkehrssicherer Fahrzeuge,
b. den Einsatz geeigneter und entsprechend qualifizierter Fahrerinnen und Fahrer,
c. die Einhaltung der straßenverkehrs-, personenbeförderungs-, fahrpersonal-, arbeitszeit- und versicherungsrechtlichen Vorgaben,
d. die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Fahrten,
e. die Betriebssicherheit der eingesetzten Fahrzeuge,
f. die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten sowie
g. die sichere Durchführung des transportbezogenen Ein- und Aussteigens.- Schlosser Reisen ist verpflichtet, während der gesamten Dauer seiner Tätigkeit über sämtliche für die Durchführung der Beförderung erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen und Versicherungen zu verfügen und diese auf Verlangen gegenüber ES Childminding nachzuweisen.
Schlosser Reisen ist insbesondere verpflichtet, sicherzustellen, dass:
a. die eingesetzten Fahrzeuge ordnungsgemäß zugelassen, versichert, geprüft und gewartet sind,
b. das Fahrpersonal über sämtliche erforderlichen Fahrerlaubnisse, Qualifikationen und Nachweise verfügt,
c. die gesetzlichen Vorschriften über die Personen- und Schülerbeförderung eingehalten werden und
d. eine ausreichende Betriebs-, Kraftfahrzeug- und Personenhaftpflichtversicherung besteht.- Schlosser Reisen hat sich gegenüber ES Childminding zur Einhaltung dieser Anforderungen und zur Übernahme der operativen Verantwortung für die Beförderung verpflichtet.
- ES Childminding ist berechtigt, bei Fahrzeugausfällen, Kapazitätsengpässen oder aus anderen sachlichen betrieblichen Gründen vorübergehend oder dauerhaft ein anderes entsprechend qualifiziertes Beförderungsunternehmen einzusetzen. Die Kunden werden hierüber informiert, soweit die Änderung nicht nur kurzfristig oder unerheblich ist.
- Die Europäische Schule RheinMain, ein Elternverein oder eine sonstige unterstützende Organisation wird durch die Bewerbung oder Unterstützung des Schulbusservices nicht Vertragspartner des Kunden.
3. Einbeziehung der AGB und Onlinebuchung
Diese AGB werden Bestandteil des Vertrags, wenn der Kunde im Rahmen der Onlinebuchung:
a. vor Abgabe seiner Buchung ausdrücklich auf diese AGB hingewiesen wird,
b. die Möglichkeit erhält, die AGB vollständig abzurufen, zu lesen, herunterzuladen und zu speichern, und
c. der Geltung dieser AGB durch Aktivierung des vorgesehenen Auswahlfeldes ausdrücklich zustimmt.- Ohne ausdrückliche Zustimmung zu diesen AGB kann die Onlinebuchung nicht abgeschlossen werden.
Mit Aktivierung des Auswahlfeldes bestätigt der Kunde:
„Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Schulbusservice gelesen und akzeptiere deren Geltung.“
- Mit Betätigung der abschließenden Schaltfläche, beispielsweise „Zahlungspflichtig buchen“, gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags über den Schulbusservice ab.
- Die Darstellung des Schulbusservices im Onlineshop stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot von ES Childminding dar.
Der Vertrag kommt zustande, sobald ES Childminding:
a. die Buchung ausdrücklich per E-Mail bestätigt oder
b. mit der Erbringung der gebuchten Leistung beginnt.- Eine automatische Eingangsbestätigung bestätigt zunächst nur den Eingang der Buchung. Sie stellt nur dann eine Vertragsannahme dar, wenn dies in der Nachricht ausdrücklich erklärt wird.
- Maßgeblich ist die Fassung dieser AGB, die dem Kunden bei Abschluss der Onlinebuchung zur Verfügung gestellt wurde.
- ES Childminding übermittelt dem Kunden die Vertragsbestätigung einschließlich der vereinbarten Leistungen und dieser AGB auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail.
4. Personenbezogene Buchung
Die Buchung ist personengebunden und gilt ausschließlich für:
a. das in der Buchung angegebene Kind,
b. die bestätigte Route,
c. die bestätigte Haltestelle,
d. die bestätigten Fahrtage,
e. die bestätigten Fahrtrichtungen und
f. den vereinbarten Vertragszeitraum.- Eine Übertragung des Schulbusplatzes auf ein anderes Kind ist nur nach vorheriger Zustimmung von ES Childminding zulässig.
- Das Kind darf nur die gebuchten und bestätigten Fahrten nutzen.
- Änderungen der Route, Haltestelle, Fahrtage oder Fahrtrichtung bedürfen einer vorherigen Bestätigung durch ES Childminding.
- Mündliche Absprachen mit dem Fahrpersonal stellen keine verbindliche Vertragsänderung dar.
ES Childminding kann eine Buchung insbesondere ablehnen, wenn:
a. keine ausreichende Kapazität vorhanden ist,
b. die vorgesehene Route nicht eingerichtet wird,
c. die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird,
d. notwendige Angaben fehlen,
e. offene Forderungen aus früheren Buchungen bestehen oder
f. die sichere Beförderung des Kindes nicht gewährleistet werden kann.
5. Routen und Mindestteilnehmerzahl
- Die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer Route kann von einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl abhängig gemacht werden.
- Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann ES Childminding die Einrichtung der Route ablehnen oder die Route vor Beginn des Leistungszeitraums absagen.
- Bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Beförderungsleistungen werden in diesem Fall zurückerstattet.
- Vor der ausdrücklichen Buchungsbestätigung besteht kein Anspruch auf Einrichtung einer bestimmten Route, Haltestelle oder Abfahrtszeit.
- Nach Beginn des Schuljahres kann eine Route aus sachlich gerechtfertigten betrieblichen, wirtschaftlichen, verkehrlichen oder behördlichen Gründen geändert oder eingestellt werden.
- Bei einer dauerhaften und für den Kunden unzumutbaren wesentlichen Änderung kann der Kunde den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
- Bereits gezahlte Beträge für Leistungszeiträume nach Wirksamwerden einer berechtigten außerordentlichen Kündigung werden anteilig erstattet.
6. Umfang der Beförderungsleistung
- Der konkrete Umfang der Beförderungsleistung ergibt sich aus der Produktbeschreibung und der Buchungsbestätigung.
- Die Beförderung erfolgt grundsätzlich nur an den im Schulkalender ausgewiesenen regulären Schultagen.
- An Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen, Schulferien und sonstigen schulfreien Tagen findet keine Beförderung statt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Sonderveranstaltungen, Ausflüge, Ferienprogramme, bewegliche Ferientage, außerplanmäßiger Unterrichtsschluss oder sonstige Abweichungen vom regulären Schulbetrieb sind nicht automatisch Bestandteil des Vertrags.
- Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug, eine bestimmte Fahrzeuggröße, eine bestimmte Fahrzeugausstattung, einen bestimmten Sitzplatz oder bestimmtes Fahrpersonal besteht nicht.
- Der Schulbusservice umfasst keine individuelle pädagogische Betreuung oder Childminding-Leistung.
- Das Fahrpersonal kann keine individuelle Beaufsichtigung einzelner Kinder übernehmen, die über die zur sicheren Durchführung der Beförderung erforderliche transportbezogene Aufsicht hinausgeht.
7. Fahrplan und Abfahrtszeiten
- Die veröffentlichten Fahr- und Ankunftszeiten sind planmäßige Richtzeiten.
- Verkehrsaufkommen, Baustellen, Straßensperrungen, Wetterbedingungen, Verkehrsunfälle, Fahrzeugausfälle, behördliche Maßnahmen oder andere nicht sicher planbare Umstände können zu Abweichungen führen.
- Eine minutengenaue Abfahrt oder Ankunft wird nicht garantiert.
- Der Kunde muss dafür sorgen, dass das Kind grundsätzlich mindestens fünf Minuten vor der vorgesehenen Abfahrtszeit an der vereinbarten Haltestelle bereitsteht.
- Der Bus ist nicht verpflichtet, auf verspätete Kinder zu warten.
Verpasst das Kind den Bus aus Gründen, die der Kunde oder das Kind zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf:
a. Erstattung des Beförderungsentgelts,
b. Reduzierung der monatlichen Rate,
c. Organisation einer Ersatzbeförderung oder
d. Erstattung privater Fahrt- oder Taxikosten.- Soweit betrieblich möglich, werden erhebliche Verspätungen über die eingerichteten Kommunikationskanäle mitgeteilt.
- Eine jederzeitige, lückenlose oder minutengenaue Echtzeitinformation wird nicht geschuldet.
- Informationen eines gegebenenfalls angebotenen Standort- oder Trackingsystems sind unverbindlich und stellen keine garantierten Abfahrts- oder Ankunftszeiten dar.
8. Änderungen von Haltestellen, Routen und Zeiten
- ES Childminding darf in Abstimmung mit Schlosser Reisen Fahrzeiten, Streckenführungen, Haltestellen und deren Reihenfolge ändern, wenn dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist.
Sachliche Gründe sind insbesondere:
a. geänderte Verkehrsverhältnisse,
b. Baustellen oder Straßensperrungen,
c. behördliche Vorgaben,
d. Veränderungen der schulischen Anfangs- oder Endzeiten,
e. Änderungen der Teilnehmerstruktur,
f. Sicherheitsanforderungen oder
g. die erforderliche Optimierung des Fahrzeugeinsatzes.- Änderungen müssen für den Kunden unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar sein.
- Die betroffenen Kunden werden so früh wie unter den jeweiligen Umständen möglich informiert.
- Kurzfristige Änderungen können insbesondere bei Unfällen, Unwettern, Gefahrenlagen, technischen Störungen oder behördlichen Anordnungen erfolgen.
- Ein Anspruch auf eine individuelle Änderung der Route, Haltestelle oder Abfahrtszeit besteht nicht.
9. Pflichten der Eltern
- Der Kunde muss bei der Buchung vollständige und zutreffende Angaben machen.
Erforderlich sind insbesondere:
a. Vor- und Nachname des Kindes,
b. Schule und Klassenstufe,
c. gebuchte Route und Haltestelle,
d. gebuchte Fahrtage und Fahrtrichtungen,
e. Name und Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten,
f. mindestens eine während der Beförderungszeiten erreichbare Notfallnummer sowie
g. zwingend erforderliche sicherheitsrelevante Informationen.- Änderungen der Kontaktdaten, Bankverbindung oder anderer beförderungsrelevanter Angaben sind ES Childminding unverzüglich mitzuteilen.
- Der Kunde muss während der Beförderungszeiten unter der angegebenen Notfallnummer erreichbar sein oder eine andere erreichbare verantwortliche Person benennen.
- Der Kunde ist verpflichtet, dem Kind die geltenden Verhaltens- und Sicherheitsregeln zu erläutern.
- Fehlzeiten sollen über den von ES Childminding vorgesehenen Kommunikationsweg mitgeteilt werden.
- Die Mitteilung einer Abwesenheit begründet keinen Anspruch auf eine Reduzierung oder Erstattung des Beförderungsentgelts.
- Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er oder das Kind schuldhaft verursacht.
10. Einsteigen und Aussteigen
- Bis zum tatsächlichen Einstieg des Kindes in den Bus liegt die Verantwortung beim Kunden beziehungsweise bei den Erziehungsberechtigten.
- Während der Fahrt sowie des transportbezogenen Ein- und Aussteigens erfolgt die Beförderung durch Schlosser Reisen im Auftrag von ES Childminding.
- Mit dem Aussteigen des Kindes an der vereinbarten Zielhaltestelle endet grundsätzlich die transportbezogene Aufsicht und Verantwortung im Rahmen des Schulbusservices.
- Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass das Kind die vereinbarte Haltestelle sicher erreichen und nach dem Aussteigen sicher verlassen kann.
- Besondere sicherheitsrelevante Informationen, die für die Durchführung der Beförderung erforderlich sind, müssen ES Childminding bei der Buchung beziehungsweise unverzüglich nach Eintritt einer Änderung mitgeteilt werden.
- Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet, das Kind zu seiner Wohnung oder an einen anderen als den vereinbarten Ort zu begleiten.
11. Verhalten im Bus
- Das Kind muss den Anweisungen des Fahrpersonals und gegebenenfalls eingesetzter Begleitpersonen Folge leisten.
- Vorhandene Sicherheitsgurte sind entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den Anweisungen des Fahrpersonals zu verwenden.
Insbesondere sind untersagt:
a. das unberechtigte Abschnallen während der Fahrt,
b. das Verlassen des Sitzplatzes während der Fahrt,
c. das Ablenken oder Stören des Fahrpersonals,
d. Gewalt, Bedrohungen, Mobbing oder erhebliche Belästigungen,
e. das Werfen von Gegenständen,
f. das eigenmächtige Öffnen von Türen oder Fenstern,
g. die Beschädigung oder erhebliche Verunreinigung des Fahrzeugs,
h. das Mitführen gefährlicher oder verbotener Gegenstände und
i. jedes sonstige Verhalten, das die Sicherheit oder Ordnung der Beförderung gefährdet.- Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann das Kind nach vorheriger Abmahnung vorübergehend oder dauerhaft von der Beförderung ausgeschlossen werden.
- Bei einer unmittelbaren Gefährdung der Sicherheit kann ein vorübergehender Ausschluss ohne vorherige Abmahnung erfolgen.
- Vor einem dauerhaften Ausschluss werden die Erziehungsberechtigten grundsätzlich angehört, soweit die Umstände dies zulassen.
- Ein dauerhafter Ausschluss kann mit einer außerordentlichen Kündigung des Vertrags verbunden werden.
- Gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
12. Beförderungsentgelt und Zahlungszeitraum
- Die Höhe des Beförderungsentgelts ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung und der Buchungsbestätigung.
- Das für das Schuljahr vereinbarte Beförderungsentgelt wird in zehn monatlichen Raten entrichtet.
- Die Abbuchungen erfolgen für die Monate September bis einschließlich Juni.
- Die monatliche Rate ist jeweils am 1. Kalendertag des betreffenden Monats fällig.
- Der Einzug wird grundsätzlich jeweils zum 1. des Kalendermonats veranlasst.
- Fällt der 1. Kalendertag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag oder kann die Lastschrift aus banktechnischen Gründen nicht an diesem Tag ausgeführt werden, erfolgt die tatsächliche Kontobelastung am nächstmöglichen Bankarbeitstag.
- Die erste reguläre Rate wird zum 1. September und die letzte reguläre Rate zum 1. Juni eingezogen.
- Für die Monate Juli und August wird grundsätzlich keine monatliche Rate eingezogen.
- Bei einer Buchung nach Beginn des Schuljahres wird die erste Rate nach Annahme der Buchung beziehungsweise zum mitgeteilten Einzugstermin fällig.
- Das vereinbarte Entgelt ist ein Gesamtpreis für den gebuchten Leistungszeitraum, der zur Vereinfachung der Zahlung in monatliche Raten aufgeteilt wird.
- Die monatliche Rate entspricht deshalb nicht dem Preis einer bestimmten Anzahl einzelner Fahrten im jeweiligen Monat.
- Schulferien, Feiertage und regulär schulfreie Tage sind bei der Kalkulation des Gesamtpreises bereits berücksichtigt.
- Die monatliche Rate bleibt deshalb auch in Monaten mit Schulferien, Feiertagen oder schulfreien Tagen unverändert.
- Ein Fernbleiben des Kindes aufgrund von Krankheit, Urlaub, Klassenfahrt, privaten Terminen, Stundenplanänderungen oder sonstigen persönlichen Gründen führt nicht zu einer Reduzierung oder Erstattung des Beförderungsentgelts.
13. Zahlungsabwicklung über GoCardless
- Die monatlichen Raten werden über den Zahlungsdienstleister GoCardless im SEPA-Lastschriftverfahren abgewickelt.
- Der Kunde erteilt im Rahmen des Buchungsvorgangs das für die Zahlungsabwicklung erforderliche SEPA-Lastschriftmandat.
- Der Kunde ist verpflichtet, das SEPA-Lastschriftmandat während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
- Der Kunde muss dafür sorgen, dass das angegebene Konto zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt ausreichend gedeckt ist.
- Änderungen der Bankverbindung oder des Kontoinhabers sind ES Childminding unverzüglich über den hierfür vorgesehenen Kommunikations- oder Zahlungsweg mitzuteilen.
- Vorabankündigungen, Zahlungsinformationen und Mitteilungen von GoCardless können elektronisch erfolgen.
- Die tatsächliche Belastung des Kontos kann abhängig von Bankarbeitstagen und den Bearbeitungszeiten der beteiligten Banken und Zahlungsdienstleister nach dem 1. Kalendertag erfolgen.
- Die gesetzlichen Rechte des Kunden im Zusammenhang mit dem SEPA-Lastschriftverfahren bleiben unberührt.
- Die Rückgabe oder Rückbuchung einer berechtigten Lastschrift beseitigt die zugrunde liegende Zahlungspflicht nicht.
14. Fehlgeschlagene Abbuchungen
- Kann eine fällige Lastschrift aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht erfolgreich eingezogen werden, wird eine Kostenpauschale in Höhe von 2,00 Euro je fehlgeschlagenem Abbuchungsversuch fällig.
Vom Kunden zu vertretende Gründe sind insbesondere:
a. eine fehlende oder unzureichende Kontodeckung,
b. eine fehlerhaft angegebene Bankverbindung,
c. ein widerrufenes oder ungültiges SEPA-Lastschriftmandat oder
d. eine ohne berechtigten Grund veranlasste Rücklastschrift.- Die Kostenpauschale von 2,00 Euro wird gemeinsam mit dem offenen Betrag grundsätzlich bei der nächsten Abbuchung eingezogen.
- Vor Einziehung des erhöhten Betrags wird der Kunde über den offenen Betrag, die Kostenpauschale und den vorgesehenen Einzug informiert.
- Scheitert auch der erneute Abbuchungsversuch aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, kann für diesen weiteren fehlgeschlagenen Versuch erneut eine Kostenpauschale von 2,00 Euro berechnet werden.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass:
a. überhaupt kein Schaden beziehungsweise keine Kosten entstanden sind oder
b. der tatsächlich entstandene Schaden beziehungsweise die tatsächlich entstandenen Kosten wesentlich geringer als 2,00 Euro sind.- Die Kostenpauschale wird nicht berechnet, wenn der Kunde die fehlgeschlagene Abbuchung nicht zu vertreten hat.
- ES Childminding bleibt berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und einen nachweislich entstandenen weitergehenden Schaden geltend zu machen. Eine bereits berechnete Kostenpauschale wird auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch angerechnet.
- Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann ES Childminding die Nutzung des Schulbusses nach vorheriger Zahlungsaufforderung und angemessener Fristsetzung für zukünftige Fahrten aussetzen.
- Eine Aussetzung erfolgt nicht während einer bereits begonnenen Fahrt.
- Bei wiederholtem Zahlungsverzug oder einem Rückstand von mindestens zwei monatlichen Raten kann ES Childminding den Vertrag nach erfolgloser Fristsetzung außerordentlich kündigen.
15. Vertragslaufzeit und automatische Verlängerung
- Der Vertrag beginnt zu dem in der Buchungsbestätigung genannten Zeitpunkt.
- Die anfängliche feste Vertragslaufzeit endet grundsätzlich am 31. August des in der Buchungsbestätigung genannten Schuljahres.
- Bei einer Buchung während eines bereits laufenden Schuljahres endet die anfängliche Vertragslaufzeit ebenfalls am darauffolgenden 31. August, sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde.
- Während der anfänglichen festen Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung mit Wirkung zu einem früheren Zeitpunkt grundsätzlich ausgeschlossen.
- Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der anfänglichen Vertragslaufzeit gekündigt werden.
- Soll der Vertrag zum 31. August enden, muss die Kündigung spätestens bis zum Ablauf des 30. Juli bei ES Childminding eingehen.
- Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch für 12 Monate.
- Auch während des verlängerten Vertragsverhältnisses werden reguläre monatliche Raten ausschließlich für die Monate September bis einschließlich August eingezogen.
- Endet der verlängerte Vertrag vor dem 1. September, werden für das folgende Schuljahr keine Raten eingezogen.
- Endet der Vertrag während eines Schulmonats, bleibt die für diesen Kalendermonat fällige Rate grundsätzlich vollständig geschuldet, sofern die vorzeitige Vertragsbeendigung nicht von ES Childminding zu vertreten ist.
- Kündigungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, oder über die auf der Website bereitgestellte elektronische Kündigungsmöglichkeit erklärt werden.
- Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung bei ES Childminding.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch ES Childminding liegt insbesondere vor, wenn:
a. der Kunde trotz Zahlungsaufforderung mit wesentlichen Zahlungen in Verzug bleibt,
b. das Kind die Sicherheit des Fahrbetriebs erheblich oder wiederholt gefährdet,
c. der Kunde bei der Buchung wesentliche falsche Angaben gemacht hat,
d. erforderliche Informationen trotz Aufforderung nicht zur Verfügung gestellt werden oder
e. die Beförderung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen dauerhaft nicht mehr sicher durchgeführt werden kann.
16. Änderungen des Beförderungsentgelts
- ES Childminding kann das Beförderungsentgelt für zukünftige Leistungszeiträume anpassen, wenn sich die für die Preisberechnung maßgeblichen Kosten nach Vertragsschluss nachweisbar verändern.
Berücksichtigungsfähige Kosten sind insbesondere:
a. Vergütungen des Beförderungsunternehmens,
b. Kraftstoff- und Energiekosten,
c. Personal- und Lohnkosten,
d. Versicherungsbeiträge,
e. Maut-, Genehmigungs- und Fahrzeugkosten sowie
f. Steuern und sonstige öffentliche Abgaben.- Preiserhöhungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.
- Bei einer Preiserhöhung kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung außerordentlich kündigen.
- Auf das Sonderkündigungsrecht und die hierfür geltende Frist wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.
- Kostensenkungen werden bei der Preisberechnung nach denselben Maßstäben berücksichtigt wie Kostensteigerungen.
17. Ausfall und Betriebsstörungen
- Fahrten können vorübergehend ausgesetzt, verspätet durchgeführt oder angepasst werden, wenn die Durchführung aufgrund höherer Gewalt oder anderer nicht beherrschbarer Umstände unmöglich oder unzumutbar wird.
Hierzu zählen insbesondere:
a. extreme Wetterbedingungen,
b. Naturereignisse,
c. Straßensperrungen,
d. Verkehrsunfälle,
e. behördliche Anordnungen,
f. Gefahrenlagen,
g. kurzfristige Schulschließungen,
h. externe Streiks sowie
i. außergewöhnliche Verkehrs- oder Betriebsstörungen.- Bei einem Fahrzeugausfall bemühen sich ES Childminding und Schlosser Reisen um eine geeignete Ersatzlösung.
- Ein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug innerhalb einer bestimmten Zeit besteht nicht.
- Bei einem vollständigen, von ES Childminding oder Schlosser Reisen zu vertretenden Ausfall ohne zumutbare Ersatzbeförderung gelten die gesetzlichen Minderungs-, Erstattungs- und Schadensersatzregelungen.
Taxikosten, private Fahrtkosten oder sonstige Kosten einer selbst organisierten Ersatzbeförderung werden nur übernommen, wenn:
a. ES Childminding der Kostenübernahme vorab zugestimmt hat oder
b. ein zwingender gesetzlicher Anspruch besteht.
18. Haftung
- ES Childminding haftet gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglich übernommenen Leistungen.
- Schlosser Reisen wird von ES Childminding als Subunternehmer und Erfüllungsgehilfe für die tatsächliche Beförderung eingesetzt.
- Die operative Verantwortung von Schlosser Reisen für Fahrzeuge, Fahrpersonal und Durchführung der Beförderung lässt die gesetzlichen Rechte des Kunden gegenüber ES Childminding unberührt.
Im Innenverhältnis zwischen ES Childminding und Schlosser Reisen trägt Schlosser Reisen die Verantwortung für Schäden und Pflichtverletzungen, die insbesondere verursacht werden durch:
a. den Zustand oder Betrieb der eingesetzten Fahrzeuge,
b. das Verhalten oder Verschulden des Fahrpersonals,
c. Verstöße gegen personenbeförderungs-, straßenverkehrs-, fahrpersonal- oder versicherungsrechtliche Vorschriften,
d. fehlende oder nicht ausreichende Genehmigungen, Zulassungen oder Versicherungen,
e. Verkehrsunfälle,
f. die unsichere Durchführung des Ein- oder Aussteigens oder
g. die Verletzung transportbezogener Sorgfalts- und Aufsichtspflichten.- Gesetzliche direkte Ansprüche des Kunden oder des Kindes gegen Schlosser Reisen, das Fahrpersonal, einen Fahrzeughalter oder eine Versicherung bleiben unberührt.
ES Childminding haftet unbeschränkt:
a. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
b. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
c. nach dem Produkthaftungsgesetz,
d. bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und
e. im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von ES Childminding auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung von ES Childminding für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von ES Childminding.
- Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsregelungen entgegenstehen.
19. Gepäck und persönliche Gegenstände
- Es dürfen nur Gegenstände mitgeführt werden, die sicher im Fahrzeug untergebracht werden können und andere Fahrgäste nicht gefährden oder wesentlich beeinträchtigen.
- Gefährliche, verbotene oder den Fahrbetrieb störende Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden.
- Fahrräder, große Sportgeräte, sperrige Gegenstände oder vergleichbares Sondergepäck dürfen nur nach vorheriger Zustimmung mitgenommen werden.
- Wertgegenstände sollen nicht unbeaufsichtigt im Fahrzeug zurückgelassen werden.
- Für verlorene, vergessene oder beschädigte Gegenstände gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
- Fundsachen können bei ES Childminding oder Schlosser Reisen abgegeben und abgeholt werden.
20. Datenschutz
- ES Childminding verarbeitet die für die Buchung, Vertragsdurchführung und Zahlungsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen.
- Zur Durchführung der Beförderung können erforderliche Daten an Schlosser Reisen übermittelt werden.
Hierzu gehören insbesondere:
a. Name des Kindes,
b. Schule und Klassenstufe,
c. Route, Haltestelle und Fahrtage,
d. Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten,
e. Notfallkontakte sowie
f. zwingend erforderliche sicherheitsrelevante Informationen.- Zahlungs- und Bankdaten werden zur Zahlungsabwicklung an GoCardless sowie an die beteiligten Banken und Zahlungsdienstleister übermittelt.
- Besondere Kategorien personenbezogener Daten, insbesondere Gesundheitsdaten, werden nur verarbeitet und übermittelt, wenn dies für die sichere Beförderung erforderlich und rechtlich zulässig ist.
- Weitere Informationen ergeben sich aus den jeweils geltenden Datenschutzhinweisen von ES Childminding, Schlosser Reisen und GoCardless.
21. Kommunikation
- Vertragsrelevante Mitteilungen können per E-Mail, über das Buchungsportal oder über andere zuvor mitgeteilte elektronische Kommunikationswege erfolgen.
- Der Kunde muss die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig überprüfen und dafür sorgen, dass Nachrichten empfangen werden können.
- Änderungen der E-Mail-Adresse oder Telefonnummer sind ES Childminding unverzüglich mitzuteilen.
- Kurzfristige betriebliche Informationen können zusätzlich über Messenger, SMS oder einen anderen Benachrichtigungsdienst übermittelt werden.
- Mitteilungen an das Fahrpersonal ersetzen keine Mitteilung an ES Childminding, sofern die Entgegennahme nicht ausdrücklich bestätigt wird.
22. Widerrufsrecht
- Bei der gebuchten Leistung handelt es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit der Beförderung von Personen.
- Für Personenbeförderungsverträge besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge.
- Ein freiwilliges Widerrufsrecht wird nicht eingeräumt, sofern ES Childminding in der Buchungsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt.
- Vertragliche und gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
23. Beschwerden und Schadensmeldungen
- Beschwerden über Buchung, Verwaltung, Zahlung oder Vertragsabwicklung sind an ES Childminding zu richten.
- Beschwerden über die tatsächliche Beförderung, Fahrzeuge oder Fahrpersonal können ebenfalls an ES Childminding gerichtet werden.
- ES Childminding wird transportbezogene Beschwerden und Schadensmeldungen an Schlosser Reisen weiterleiten und deren Bearbeitung koordinieren.
- Unfälle, Verletzungen, Beschädigungen und sonstige sicherheitsrelevante Vorfälle sind unverzüglich zu melden.
Die Meldung sollte nach Möglichkeit enthalten:
a. Datum und Uhrzeit,
b. Route und Haltestelle,
c. Name des betroffenen Kindes,
d. eine sachliche Beschreibung des Vorfalls sowie
e. gegebenenfalls vorhandene Fotos, Belege oder Kontaktdaten von Zeugen.- Gesetzliche Verjährungs-, Anzeige- und Ausschlussfristen bleiben unberührt.
24. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates eingeschränkt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz von ES Childminding Gerichtsstand, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
25. Schlussbestimmungen
- Individuelle Vereinbarungen zwischen ES Childminding und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
- Erklärungen per E-Mail erfüllen die Textform.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
- An die Stelle einer unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
- Maßgeblich ist die bei Abschluss der Onlinebuchung akzeptierte Fassung dieser AGB.